Art. 1: Name
Unter dem Namen «Freunde der Anthroposophie in Graubünden» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinn von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Chur.
Art 2: Zweck
Der Verein setzt sich ein, im Kanton Graubünden und im St. Galler Rheintal Anthroposophie bekannt zu machen - insbesondere durch Vorträge, Seminare und Kurse.
Er strebt die Venetzung der Vereinigungen mit ähnlichen Zielen an.
Art. 3: Mittel
Die Mittel des Vereins setzen sich zusammen aus Mitgliederbeiträgen, Einnahmen aus Veranstaltungen, sowie freiwilligen Spenden und Beiträgen privater Personen und Institutionen.
Art. 4: Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann werden, wer den Jahresbeitrag entrichtet.
Art. 5: Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Vereins. Ihre Aufgaben sind:
- Erlass und Änderung der Statuten
- Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle
- Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Festsetzen der Jahresbeiträge
- Ausschluss von Mitgliedern
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen können vom Vorstand oder von einem Fünftel der Mitglieder verlangt werden.
Die Traktandenliste ist mit der Einladung zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zuzustellen.
Wahlen und Beschlüsse erfolgen durch das relative Mehr der anwesenden Mitglieder
Art. 6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Er konstituiert sich selbst. Aufgabe des Vorstands ist gemäss den Zielen des Vereins zu führen und den Verein nach aussen zu vertreten.
Der Vorstand kann Ausschüsse bilden oder ausgewählte Aufgaben einzelnen Mitgliedern zur selbständigen Erledigung übertragen. Die Vorstandsmitglieder zeichnen für den Verein mit Einzelunterschrift.
Art. 7: Mitgliederbeitrag und Haftung
Der Mitgliederbeitrag pro Jahr beträgt 100 Franken.
Es haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Art. 8: Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft Buchhaltung und Jahresrechnung und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht. Sie wird durch die Mitgliederversammlung gewählt.
Art. 9: Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Das verbleibende Vereinsvermögen wird der "Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft" in Domach überwiesen.
Diese Statuten ersetzen jene vom 18. Oktober 2010 durch den Beschluss der Mitgliederversammlung vom 20. Januar 2012.
Chur, den 20. Januar 2012
Präsidentin: Irene Attenhofer
Aktuarin: Ada Hemmi
Aktuarin: Ada Hemmi